AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veluna Haustechnik GmbH Thun.

1 Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die Veluna Haustechnik GmbH Thun.

1.2 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Planung und Installation von Anlagen der Gebäudetechnik durch die Veluna Haustechnik GmbH Thun.

1.3 Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Veluna Haustechnik GmbH Thun ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

2 Angebot

2.1 Ein Angebot ist während der von der Veluna Haustechnik GmbH Thun genannten Frist verbindlich.

2.2 Enthält ein Angebot keine Frist, bleibt die Veluna Haustechnik GmbH Thun während 30 Tagen gebunden.

2.3 Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.

3 Vertragsabschluss

3.1 Der Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich abgeschlossene Verträge werden schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax etc.) bestätigt.

3.2 Die folgenden Schriftstücke sind Vertragsbestandteile des Vertrages in der folgenden Rangordnung, die bei Widersprüchen gilt:

a. Das schriftlich ausgefertigte und beidseitig unterzeichnete Vertragsdokument.
b. Ist kein schriftliches Vertragsdokument vorhanden, gilt die Offerte bzw. die Auftragsbestätigung der Veluna Haustechnik GmbH Thun.
c. Die von der Bauleitung und vom Kunden genehmigten Pläne und technischen Angaben.
d. Die Offerte der Veluna Haustechnik GmbH Thun, sofern nicht bereits in Ziff. 1 enthalten.
e. Die Norm SIA-118:2013 „Allgemeine Bestimmungen für Bauarbeiten“.
f. Die Norm SIA-118/380 „Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik“.

4 Leistungen

Der Umfang der Leistungen der Veluna Haustechnik GmbH Thun (inkl. der Leistungsabgrenzung) ist im Vertragsdokument bzw. der Offerte oder der Auftragsbestätigung festgelegt.

5 Vergütung

5.1 Die Vergütung erfolgt entweder nach Aufwand, als Pauschalpreis oder Globalpreis und wird in der Vertragsurkunde oder der Offerte bzw. Auftragsbestätigung festgelegt.

5.2 Ohne abweichende Vereinbarung werden die Arbeit und das Material nach Zeit und Aufwand aufgrund der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Ansätze der Veluna Haustechnik GmbH Thun (gemäss Vertrag bzw. Offerte oder Auftragsbestätigung) in Rechnung gestellt.

Lohn- und Materialpreisänderungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, nach dem PKI des SBV. Reisekosten, Transportkosten und andere Nebenkosten werden dem Kunden nach Ergebnis in Rechnung gestellt.

5.3 Die Vergütung umfasst nur die ausdrücklich aufgeführten Anlageteile und Arbeiten. Vom Kunden verlangte Mehrleistungen und Änderungen werden zu den im Vertrag oder in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung angewendeten Ansätzen in Rechnung gestellt. Verlangte Überzeit und Sonntagsarbeit wird mit den üblichen Zuschlägen verrechnet, sofern nichts anderes geregelt ist.

5.4 Sofern im Vertrag oder der Offerte bzw. Auftragsbestätigung Globalpreise vereinbart werden, behält sich die Veluna Haustechnik GmbH Thun eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern.

5.5 Ausserdem erfolgt eine Preisanpassungen bei Global- und Pauschalpreisen, wenn

a. die vorgesehenen Arbeitstermine aus einem von der Veluna Haustechnik GmbH Thun nicht verschuldeten Grund geändert werden müssen;
b. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen eine Änderung erfahren haben;
c. das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten Angaben oder Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern keine anderen Abmachungen vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen für Installationen und Lieferungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto.

6.2 Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum dauernden Aufträgen, werden dem Baufortschritt entsprechende Teilzahlungen in Rechnung gestellt. Diese Teilzahlungen sind ebenfalls zahlbar innert 30 Tagen rein netto.

6.3 Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der Veluna Haustechnik GmbH Thun nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.

7 Termine

7.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn dies die Parteien in der Vertragsurkunde bzw. Offerte ausdrücklich vereinbart haben.

7.2 Hält die Veluna Haustechnik GmbH Thun verbindliche Termine nicht ein, kommt sie ohne weiteres in Verzug. In den übrigen Fällen hat der Kunde die Veluna Haustechnik GmbH Thun durch schriftliche Mahnung und unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist in Verzug zu setzen.

7.3 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn der bestimmungsgemässe Betrieb möglich beziehungsweise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind.

7.4 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die Veluna Haustechnik GmbH Thun zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die Veluna Haustechnik GmbH Thun Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Termine.

7.5 Kein Verschulden der Veluna Haustechnik GmbH Thun liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, nicht voraussehbaren Baugrundverhältnissen, Umweltereignissen und bei Verspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten entstanden sind.

7.6 Sobald für die Veluna Haustechnik GmbH Thun Verzögerungen erkennbar sind, zeigt sie diese dem Kunden unverzüglich an.

8 Abnahme

8.1 Die Arbeiten sind vom Kunden oder seinem Beauftragten zusammen mit der Veluna Haustechnik GmbH Thun abzunehmen. Sobald dem Kunden die Abnahmebereitschaft gemeldet wird, hat er die Arbeiten innerhalb angemessener Frist zu prüfen und der Veluna Haustechnik GmbH Thun allfällige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gelten die Arbeiten als genehmigt.

8.2 Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, welche die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigten, darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Veluna Haustechnik GmbH Thun hat derartige Mängel innert der vereinbarten Frist zu beheben. Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln kann der Kunde die Abnahme verweigern. In diesem Falle hat er der Veluna Haustechnik GmbH Thun eine angemessene Nachfrist zu gewähren, innerhalb welcher der vertragsmässige Zustand herzustellen ist. Danach ist dem Kunden die Abnahmebereitschaft erneut anzuzeigen.

9 Gewährleistung

9.1 Die Veluna Haustechnik GmbH Thun übernimmt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Abnahme der vollständig erbrachten vertraglich geschuldeten Leistung. Die Frist beginnt am Tag nach der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden. Liegt kein Abnahmeprotokoll vor, gilt das Werk im Falle der Inbetriebnahme durch den Kunden oder dem Stellen der Schlussrechnung als abgenommen. Für Apparatelieferungen gilt die Gewährleistung gemäss den Bestimmungen des Herstellers.

9.2 Liegt ein Mangel vor, verpflichtet sich die Veluna Haustechnik GmbH Thun, den Mangel innert angemessener Frist und auf ihre Kosten zu beheben (Nachbesserung). Erweisen sich die Arbeiten während der Gewährleistungszeit als schadhaft oder unbrauchbar und ist dies nachweislich auf mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder auf fehlerhaftes von der Veluna Haustechnik GmbH Thun geliefertes Material zurückzuführen, so werden derartige Teile von der Veluna Haustechnik GmbH Thun innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl instand gesetzt oder ausgewechselt. Voraussetzung ist, dass ihr die Mängel während der Gewährleistungszeit und unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.

9.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die nicht durch die Veluna Haustechnik GmbH Thun zu vertreten sind, wie beispielsweise mangelhafte Instandhaltung, natürliche Abnützung durch unsachgemässe Bedienung usw. Für daraus resultierende Schäden lehnt die Veluna Haustechnik GmbH Thun jegliche Haftung ab.

9.4 Wird die vollständige Begleichung der geschuldeten, offenen Rechnungsbeträge in der vorgegebenen Zahlungsfrist verweigert, so ruht die Gewährleistung von möglichen Garantiearbeiten durch die Veluna Haustechnik GmbH Thun bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten, offenen Rechnungsbeträgen.

10 Haftung allgemein

Die Veluna Haustechnik GmbH Thun haftet für die unmittelbaren Personen- und Sachschäden, welche die Veluna Haustechnik GmbH Thun anlässlich der Vertragserfüllung schuldhaft verursacht hat. Für mittelbaren und indirekten Schaden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden (Umsatzausfälle, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen etc.) haftet die Veluna Haustechnik GmbH Thun nur, wenn sie ein absichtliches oder grobes Verschulden trifft.

11 Haftung bei Bohr- und Spitzarbeiten

Bohrpunkte und Schnittlinien müssen vorgängig bauseits angezeichnet und versichert werden. Sie sind für die Veluna Haustechnik GmbH Thun ohne Nachprüfung verbindlich. Die Veluna Haustechnik GmbH Thun übernimmt keine Haftung für Risiken aus einem Mauerdurchfall oder sich ergebende Wasserschäden und deren Folgen. Eine ausreichende Beleuchtung sowie Strom- und Wasserzuführung zum Arbeitsplatz wird vorausgesetzt.

12 Haftung bei Solar- und Dacharbeiten

Bei der Installation von thermischen Solaranlagen übernimmt die Veluna Haustechnik GmbH Thun keine Haftung für allfällige Rinnstellen oder Undichtheiten am Unterdach respektive Hauptdach, die nach dem Einbau dieser Solarelemente festgestellt werden.

13 Eigentum, Schutz- und Nutzungsrechte

13.1 Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge usw. sind Eigentum der Veluna Haustechnik GmbH Thun. Ohne Einwilligung ist die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt.

13.2 Werke und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Veluna Haustechnik GmbH Thun. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums der Veluna Haustechnik GmbH Thun erforderlich sind, mitzuwirken.

13.3 Die Veluna Haustechnik GmbH Thun ist bei Bedarf ermächtigt mit Abschluss des Kauf-, resp. Werkvertrages, auf Kosten der Käuferschaft die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern (Bauhandwerkerpfandrecht) gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen.

14 Datenschutz

14.1 Die Veluna Haustechnik GmbH Thun erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

14.2 Die Veluna Haustechnik GmbH Thun speichert und verarbeitet diese Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese Leistungen bezogenen Angeboten.

14.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der Veluna Haustechnik GmbH Thun vorhanden sind oder von Dritten stammen, für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen verwendet werden. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.

14.4 Die Veluna Haustechnik GmbH Thun ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

14.5 Die Veluna Haustechnik GmbH Thun sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

15 Abtretungsverbot

Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von der Veluna Haustechnik GmbH Thun an Dritte abtreten.

16 Rechtsgültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle einer solchen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer regelungsbedürftigen Lücke soll eine rechtswirksame Bestimmung treten, welche die Parteien unter angemessener Berücksichtigung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie Sinn und Zweck des Vertrages im Hinblick auf eine solche Regelungslücke vereinbart hätten.

17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird Thun als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

Juni 2025

Veluna Haustechnik GmbH
Allmendstrasse 170
3603 Thun